Ausbildung

Die Jugendarbeit und die musikalische Ausbildung im Musikverein Neubulach e.V. sind schon immer eine Hauptaufgabe des Vereins.

Wir wollen den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ein Instrument zu erlernen. Sie sollen in der Gemeinschaft musizieren, Freundschaften pflegen und ihren Platz in der Gesellschaft finden. Damit dies gelingt, lernen sie, Verantwortung zu übernehmen, Ordnung und Disziplin zu üben sowie kameradschaftlich miteinander umzugehen. 

Ziel unserer musikalischen Ausbildung ist es, den Schüler - je nach Eignung - in die verschiedenen Vereins-Orchester (Jugendgruppe, Jugendkapelle, Bergmannskapelle) zu integrieren, um die Zukunft des Vereins zu sichern.

Ausgebildet werden alle Instrumente eines Musikvereins (z.B. Trompete, Tenorhorn, Tuba, Posaune, Klarinette, Querflöte, Schlagzeug, Saxophon).

Nicht ausgebildet werden Streich-, Zupf- und Tasteninstrumente. 

Der Unterricht wird von qualifizierten und hierfür speziell ausgebildeten Fachkräften erteilt. (Dirigent, Honorarlehrer, qualifizierte Vereinsmusiker).

 In den Ferien und an schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt. 

Die Ausbildung findet im Kur- und Musiksaal sowie in den Räumen der angrenzenden Schule statt.

 

Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Ausbildung ist die Mitgliedschaft im Musikverein.

Ein Elternteil muss aus Versicherungsgründen Mitglied im MV Neubulach sein.

Ein Instrument kann in der Regel vom Verein gestellt werden.

 

Kosten (pro Monat): 

Einzelunterricht bei 30 Min. wöchentlich: € 73,00 (2. Kind € 60,00)

Die Instrumentenmiete beträgt € 8,00.

Sie beinhaltet keine Reparaturen. Beschädigungen oder Verluste, die durch Eigen- oder Fremdverschulden entstehen, gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Kosten für Kleinmaterial (Blättchen, Pflegemittel, Instrumentalschulen, Notenständer usw.) sind selbst zu tragen.

Die Beiträge werden am Ende des Monats durch Bankeinzug erhoben.

Kündigungen des Unterrichts sind nur schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres (28. Februar und 31. August) möglich.

 

Sonstiges: 

Der Schüler hat das Instrument pfleglich zu behandeln. Übungsfleiß und Pünktlichkeit werden vorausgesetzt.

Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung ist der Fachlehrer rechtzeitig (spätestens 1 Tag vor Unterrichtsbeginn) zu informieren.

Ausgefallene Übungsstunden können nur nachgeholt werden, wenn der Unterricht vom Lehrer abgesagt wurde.

Die Eltern können jederzeit telefonisch oder persönlich Auskunft über den musikalischen Stand und das Verhalten Ihres Kindes vom jeweiligen Fachlehrer erhalten.

Desweiteren nimmt der Jugendliche an Lehrgängen außerhalb des Vereins teil.

Neben der musikalischen Ausbildung werden immer wieder verschiedene Freizeitaktivitäten angeboten, z.B. Kegel- oder Spielnachmittage, Schwimmbadbesuche, Eislaufen, Freizeiten u. ä.

Eine Teilnahme ist mit Blick auf die Kameradschaft wünschenswert, aber keine Pflicht.

Die Kinder und Jugendlichen sind auf dem direkten Weg zum Unterricht und zurück, sowie bei Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereins, versichert.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauenvoll an Norbert Wilhelmi Tel.: 07053/6025
oder an unsere Jugendleiterin Frau Bianca Böttinger, Tel. 07053/3550